Vertrag des Domkapitels mit dem Kämmerer Johann von Wintzingerode über den ebengenannten und zweiten Krevethof, über ein von dem Kämmerer auf dem Grund des Hofes neu zu bauendes Haus und über mehrere kleine, dem Kloster Gokirchen gegenüber belegene ebenfalls zu diesem Hof gehörende Häuser.