Reversal des Gudtmann Heinhausen, Amtmann zu Assen, in dem er seine Schadloshaltung bezeugt, dass Hermann von Holten, Abt der Klöster Werden und Helmstedt, ihn zugunsten der Gebrüder Wilhelm und Dietrich Ketteler zu Assen, nachgelassene Söhne des Goswin Ketteler zu Assen, mit dem Hof Rassenhövel, gelegen im Kirchspiel Herzfeld, mit allem Zubehör, allen Ländereien, Renten und Gütern, Freiheiten und Gerechtigkeiten gegen Zahlung einer Erbpacht in Höhe von 6 Rheinischen Goldgulden erblich verpachtet habe. Zeugen: Conrad Hettermann, Richter zu Mülheim, und Wilhelm Schlechtendaell, werdenscher Dienstmann. Siegelankündigung des Wilhelm Schlechtendaell durch den Aussteller.