Reversal der Gebrüder Johann und Hermann Kerckerinck, in dem sie ihre Schadloshaltung bezeugen, dass Gräfin Maria Elisabeth von Manderscheid-Blankenheim, Äbtissin des Kaiserlichen Freiweltlichen Damenstifts Essen, sie nach dem Absterben des Hermann Kerckerinck, Vater der beiden genannten Brüder, den halben Bridropshof im Kirchspiel Albachten (zu dem zwei Kempen von 6 Molt Habersaat, 3 Stück Landes auf Schulten Weilings Geist zwischen seinen Land liegend, 1 Molt Gerstsaat haltend sowie ein Kleinbuschgut für zwei Schweinemasten gehören) erblich verpachtet habe. Es folgt das Transsumpt der Pachtlehnsurkunde, aus der hervorgeht, dass der halbe Bridropshof nach den Hof- und Stiftsrechten des stift-essenschen Hofs Ringelsdorf verlehnt werde, also dass die Gebrüder Kerckerinck jährlich Pacht zu zahlen und Dienste zu leisten und sich schadlos zu halten haben. Siegelankündigung der Aussteller und der Äbtissin sowie Unterschriftsankündigung der Äbtissin