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Vor dem Straßburger Hofgericht bekennt Johannes Froweler von Ettenheim, dass er von der Johanniter-Kommende zum Grünenwörth zu Straßburg genannte Güter zu Ettenheim gegen einen Jahreszins von 16 Schilling Straßburger Pfennigen Erblehen empfangen hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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