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Fürstbischof Franz Arnold von Wolff-Metternich zur Gracht belehnt seinen Ober-Fischmeister Ernst Freiherr von Beveren mit den lehnrührigen Stücken Linning und Nipinghof vor der Stadt Coesfeld sowie mit dem halben Zehnten zu Lette, welche einst Fürstbischof Christoph Bernhard von Galen der Witwe Anna Barbara de Wendt als natürliche Vormünderin ihrer minderjährigen Töchter Maria Catharina Ottilie und Anna Theodora de Wendt zu Lehen gegeben hatte. Der Lehnbrief wird dem bevollmächtigten Kanzleiagenten Brümert ausgehändigt. Zeugen: Dr. jur. Christoph Bernhard Zurmühlen, Offizial, Hofrat und Advocatus patriae, und Dr. jur. Carl Heinrich Wibbert, Hofrat. Siegelankündigung der fürstlich-münsterischen Lehenkanzlei und Unterschriftsankündigung des Landesherrn

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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