Kurfürst Maximilian Friedrich von Königsegg-Rothenfels als Bischof von Münster belehnt Adam Raban von Bischoping zur Getter mit dem fürstlich-münsterischen lehnrührigen Erbe Üdemann im Kirchspiel und Dorf Handrup (Handorf), welches zuvor dessen gewesener Bruder Hauptmann Georg Wilhelm von Bischoping zu Lehen innehatte. Der Lehnbrief wird dem bevollmächtigten Kanzleiagenten Johann Franz Humcke ausgehändigt. Zeugen: Lehndirektor und Kreisgesandter Dr. Gerhard Anton von Tenspolde und Lehnskommissarius und Hofrat Dr. Theodor Ferdinand Groninger. Siegelankündigung der fürstlich-münsterischen Lehenkammer und Unterschriftsankündigung des Landesherrn