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Reversal der Gertrud Thiazons, eheliche Tochter des weiland Dr. med. Matthießen Thiazons und dessen Hausfrau Gertrud, in dem sie ihre Schadloshaltung bezeugt, dass Anna von Dhaun, geborene Gräfin von Falkenstein und Pröpstin des Kaiserlichen Freiweltlichen Damenstifts zu Essen sowie Hofschultin des essendischen Oberhofs Suderwick, ihr den Hof Lüttke Velthaus im Kirchspiel Havixbeck sowie die Hubenhöfe Schurmanshof zu Saerbeck und Hobingshof, gelegen in der Bauerschaft Steneren im Kirchspiel Nottuln, nach Stifts- und Hofrechten verpachtet habe, wofür Gertrud Thiazon jährlich Pacht, Zinsen, Herrenbede und Schatzung zu zahlen habe. Im Fall des Ablebens der Gertrud Thiazons verpflichtet sich die Pröpstin, auch deren Erben gegen eine einmalige Zahlung von drey Mark Eßendische Paymantz die genannte Hubenhöfe mit allen Pertinenzien gegen obige Bedingung zu verpachten. Zeugen: Lic. Johann Beifangs. Siegelankündigung des Zeugen

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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