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Kloster Oberried im Wald vergleicht sich nach Streitigkeiten und Verhandlungen mit dem Johanniter-Konvent zu Freiburg dahingehend, dass dieser es von der Zahlung von 1 Malter Hafer Gült von den Heu- und Fruchtzehnten zu Wittelsbach befreit und dass dafür das Kloster den Johannitern die Zahlung von 1 Malter Roggen Gült für die Jahrzeit der Frau von Baldolzheim erlässt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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