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Vor dem Gericht zu Renchen bekennen Bechtold Gewere, Jung Andreas und Schurlewlin, dass sie in Zukunft den von dem Hof gehenden Erblehenzins dem Kloster entrichten wollen, nachdem ihr Vater, beziehungsweise Schwiegervater Hans Gewer, genannt Pfaffenhans, seinen von Allerheiligen herrührenden Erblehenhof zwischen ihnen geteilt hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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