Dietrich, Graf zu Manderscheid und Blankenheim, Herr zu Schleiden, Virneburg, Neuerburg und Kerpen verspricht dem Junggrafen Wilhelm zu Virneburg für den Fall, daß er die ihm mit den Grafen Philipp [II. u. III.] zu Virneburg zugestellte Einwilligung seines Bruders Ulrich, Graf zu Manderscheid, Domdekan zu Köln, und mit päpstlicher Provision zugesprochene Domherrenpfründe zu Trier wegen Widerspruchs des Domkapitels nicht erlangen könne und es darüber zu Streit und Krieg komme, einmalig 150 Goldgulden zu zahlen. Sr.: Dietrich, Graf zu Manderscheid-Schleiden. Ausf., Perg. - Sg. anh., liegt besch. bei - Rv.