Kurfürst Clemens August von Bayern als Bischof von Münster belehnt Maria Barbara Antonetta Hamm mit dem sogenannten Gescherschen Schlap-, Garben- und Blutzehnten, welche zuvor Philipp Everhard und Balthasar Hamm als konstituierte Vormünder des Sohns des weiland Christoph Bernhard Hamm namens Balthasar Ernst Hamm als Lehen innehatten. Der Lehnbrief wird an den bevollmächtigten Kanzleiagenten Johann Luttger Storp ausgehändigt. Zeugen: Dr. jur. Carl Heinrich Wibbert und Dr. jur. Johann Eustach Hosius, Hofräte und Lehnskommissare. Siegelankündigung der fürstlich-münsterischen Lehenkanzlei und Unterschriftsankündigung des Landesherrn