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Wilhelm Staell bezeugt, dass in dem Streit zwischen seinem eigenhörigen Schulten thon Bernynckhove und dem Konvent zu Benthlage wegen der Zehntpflicht eines Kampes "by der Laege", bei des Schulten "Spreckelkampe", eine Einigung in dem Sinne erzielt sei, dass der Schulte daraus jährlich zwischen Michaelis und Martini 1 Scheffel Gerste Rheiner Maß bezahlen soll. Der Aussteller siegelt. des Maendages na Bartholomei apostoli

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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