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Verhängung einer Vermögensstrafe gegen Andreas Hechinger, Bürger und Rotgerber zu Rottenburg, wegen Totschlags an Georg Schüblen (Schibel), ehemaligem Untertan zu Rohrdorf, durch Stabhalter und Gericht zu Horb. Deswegen Verklagung des Horber Gerichts durch die Reichsstadt Reutlingen, in deren Asyl sich Hechinger geflüchtet hatte, vor dem Reichskammergericht, da das Vorgehen der Horber Richter als Verletzung des 1495 durch ein Privileg Kg. Maximilians I. Reutlingen erteilten Asylrechts, das auch den Schutz des Vermögens der in die Reichsstadt geflohenen Malefikanten beinhaltet, anzusehen sei.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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