Kurfürst Maximilian Franz von Österreich als Bischof von Münster belehnt die Witwe Antonette Rave, geborene Corrmann, als natürliche Vormünderin ihrer minderjährigen Kinder namens Lisette, Sophie, Ernst und Bernardine Rave mit dem Haus und Gut genannt Zurwiesch, gelegen in der Bauerschaft Bracht im Kirchspiel Sendenhorst, mit allen alten und neuen Zubehörungen, die zuvor der Vater Jobst Hermann Rave, gewesener Vikariatsgerichtsassessor, als Lehen innehatte. Der Lehnbrief wird an den bevollmächtigten substituierten Kanzleiagenten Clemens August Beckmann ausgehändigt. Zeugen: Diederich Ferdinand Gröninger, Michael Anton von Tenspolde und Mathias Sprickmann, alle der Rechten Doktoren. Siegelankündigung der fürstlich-münsterischen Lehenkammer