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Propst und Konvent des Klosters Allerheiligen einerseits, und Fritz der Uffinger von seines und seiner Vettern wegen andererseits, übertragen den Schiedsleuten Cuntz Röblin, Vogt zu Ortenberg, Heintzmann, Schultheißen von Oberkirch, Heintzen den Guten von Horb und Staimern, Schultheiß von Dornstetten die Beilegung der zwischen ihnen bestehenden Streitigkeiten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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