Die Vormundschaft der Kinder des verstorbenen Freiherrn Heinrich Karl von Orscelar verpflichtet sich mit Zustimmung des Markgrafen Wilhelm von Baden als Lehnsherrn, von sämtlichen im Bezirk der Gemeinde Durbach belegenen freiherrlichen Lehengütern den völligen Zehnten an das Kloster Allerheiligen zu geben.