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Graf Eberhard von der Mark (Marcha) bekundet, daß sein Herr Otto, Bischof von Münster, ihm für als Lehen angewiesene 1000 Mark münsterischcr Pfennige das Amt Lünen (officium Linne) in der Weise verpfändet hat, daß er und seine Erben daraus jährlich Einkünfte von 80 Mark zu Martini erhalten sollen. Nach dem Tod der edlen Frau von Montjoie (Monsyowe) sollen dieselben stattdessen jährliche Einkünfte von 100 Mark aus dem Amt Rhynen (officium Rinhere) zum selben Termin bekommen. Werden ihnen die genannten 1000 Mark gezahlt, wollen sie der münsterischer Kirche Einkünfte von 100 Mark aus ihren Eigengütern anweisen und vom jeweiligen Bischof zu Lehen nehmen. In diesem Fall kehren die genannten Ämter in den Besitz der münsterischen Kirche zurück. Siegelankündigung des Ausstellers. feria sexta post assumpcionem beate virginis

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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