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Jobst von Graffen, dessen Vetter Wilhelm seiner Zeit dem Joachim von Büren ohne Zustimmung der Familie von Brenken einige von diesem Geschlecht lehnrührigen Besitzungen zu Steinhaus verkauft hat, macht diesen Kauf rückgängig. Datum 24. Februar.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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