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Propst G[odefridus ?] von Sceyda bezeugt, daß Hinricus dictus Criph, Bürger zu Menede dem Kloster Scheda von den Äckern, die wolgo "wroenkerten lant" heissen, die er von Garbach, genannt de bruke, als Eigentum erworben eine Rente von 12 Mark jährlich am Lambertstage zu zahlen geschenkt. Stirbt er ohne Erben so sollen die Äcker dem Kloster als freies Eigentum zufallen. Der Propst von Scheda überträgt dem vorgenannten Hinricus und seiner Gattin und seinen Söhnen Everhardus und Arnold 6 Morgen Acker und 3 Morgen (raborum) gegen die Entrichtung von 2 solidi auf Cathedra Petri.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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