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Kurfürst Maximilian Franz von Österreich als Bischof von Münster belehnt die Witwe Sophie Charlotte von Munster, geborene von Münchhausen, als natürliche Vormünderin ihrer sieben noch minderjährigen Söhne mit dem zu Meteberg im Kirchspiel Bork gelegenen Telmanns Erbe, welches zuvor ihr Ehegatte, weiland Ludwig Friedrich von Munster, fürstlich-osnabrückischer Hofmarschall, als Lehen innehatte. Der Lehnbrief wird dem bevollmächtigten Kanzleiagenten Johann Bernhard Stapel ausgehändigt. Zeugen: Dietherich Ferdinand Gröninger, Michael Anton von Tenspolde und Mathias Sprickmann, alle der Rechten Doktoren. Siegelankündigung der fürstlich-münsterischen Lehenkammer und Unterschriftsankündigung des Landesherrn

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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