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Bischof Florenz von Münster bekundet, daß er Dietrich von Groll (Gronlo), seinem Burgmann zu Horstmar, wegen der dem Stift geleisteten Dienste und der in diesen erlittenen Verluste den Zehnten zu Leuste (Lesschede) im Kirchspiel Dülmen (Dulmene) als Burglehen zu Horstmar gegeben hat. Vorher hatten Ceriis von Schedelich (Schedelike) - von Seiten des Bischofs Eberhard - und danach Heinrich von dem Torne den Zehnten als Burglehen in Dülmen inne. Bischof und Stift können den Zehnten für 60 Mark münsterischer Pfennige einlösen. Für diese Summe und weitere 40 Mark eigenen Geldes sollen Dietrich und seine Erben dann anderes Gut kaufen, das sie als Erbburglehen zu Horstmar vom Stift empfangen sollen. Siegelankündigung des Ausstellers. Zeugen: Arnd von Mecheln (Mechlen), Andreas von der Hege (Heghe), Claus Cloppekiste, Mannen und Burgmannen des Bischofs. Datum et actum Woltbeke. feria sexta post conversionem beati Pauli

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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