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Cerich d.Ä. von Baek (Baak) bekundet, daß der verstorbene Bischof Ludwig von Münster seinem verstorbenen Vater, dem Ritter Cerik von Baek, eine Rente von 8 Mark münsterischer Pfennige aus den Stiftsgütern Johanns Haus auf der Geist, Simons Haus von Vrylinctorpe und Eberhards Haus van Sladen verpfändet hat. Diese Rente können Bischof Florenz und seine Nachfolger zu beliebiger Zeit für 80 Mark einlösen, die der Aussteller in Erbgut (erfhachtich gut) anlegen soll, das er von Bischof und Stift als rechtes Mannlehen empfangen wird. Ferner kann der Bischof das Gut Hadewoldinch samt Zubehör im Kirchspiel Beelen (Belen), das der Aussteller und sein Vater als Burglehen zu Sassenberg (Sassenberge) haben, für 50 Mark einlösen, die zum Erwerb anderen Erbguts verwandt werden sollen, das der Aussteller oder seine Erben ebenfalls als Burglehen zu Sassenberg nehmen werden. Als Burglehen ebendort hat Bischof Ludwig dem Vater des Ausstellers weiterhin die folgenden jährlichen Pächte gegeben: aus dem Haus ton Stade 15 Scheffel Roggen, 1 Molt Gerste, 1 Molt Hafer und 1 Schwein; aus dem Haus zur Geist 1 Molt Gerste, 27 Scheffel Hafer und 1 Schwein, und aus dem Haus zu Vrylinctorpe ebensoviel. Diese Pächte sind mit 60 Mark ablösbar, für die ebenfalls Erbgut - das dem Sassenberger Burglehen zugeschlagen wird - erworben werden soll. Residenzpflicht des Ausstellers in Sassenberg. Der Bischof kann die genannten Abgaben und Güter nach Belieben einlösen. Der Aussteller und seine Erben dürfen die Güter und die zugehörigen Leute nicht weiter beschweren, sollen sie vielmehr bei ihrem alten Recht lassen. Siegelankündigung des Ausstellers. Zeugen: Herr Heidenrich Wolf von Lüdinghausen (Wulf van Ludinchusen), Domscholaster in Münster, Arnd von Mecheln (Mechelen) und Gottfried d.J. von Vechtrup (Vechtorpe). dominica, qua cantatur oculi

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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