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Kurfürst Clemens August von Bayern als Bischof von Münster belehnt Dr. Johann Hermann Heyn als konstituierten Lehnträger der Bürgermeister, des Rats und der Gemeinheit der Stadt Ahlen mit dem Hoynckhof, gelegen in- und außerhalb der Stadt Ahlen, welchen der vorherige Fürstbischof Franz Arnold dem Johann Hermann Frye als konstituierten Lehnträger der Stadt Ahlen zuvor zu Lehen gegeben hatte. Der Lehnbrief wird dem bevollmächtigten Ahlener Bürgermeister Gerhard Angelkotten ausgehändigt. Zeugen: Dr. jur. Christoph Bernhard Zurmühlen, Offizial, Hofrat und Advocatus patriae, und Dr. jur. Carl Heinrich Wibbert, Hofrat. Siegelankündigung der fürstlich-münsterischen Lehenkanzlei und Unterschriftsankündigung des Landesherrn

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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