Markgraf Christoph von Baden beurkundet einen von seinen Räten zwischen dem Kloster Frauenalb und der Stadt Ettlingen herbeigeführten Vergleich, wonach das Kloster von allem, was es auf Wagen und Karren oder zu Pferd und zu Fuß aus oder durch Ettlingen führt, nur die Hälfte des gewöhnlichen Weggelds entrichten muss.