Reversal des Carl Theodor Freiherr von Schilling zu Buxfort, Hauptmann des münsterischen General von Nagelschen Infanterieregiments, in dem er seine Lehntreue bezeugt, dass der Abt zu Werden und Helmstedt, Anselm Sonius, ihn mit den Stiftslehengütern, namentlich dem Haus zum Großen Buxfort und der Schemhove mit allem Zubehörungen, gelegen auf der Fünnen im Kirchspiel Selm im Hochstift Münster, welches ihm der vorherige Abt Benedikt von Geismar als Mannlehen gegeben hatte, erneut belehnt habe. Das Lehen wird unter der Bedingung übertragen, den vor einigen Jahren begangenen Lehnfehler vollkommen zu berichtigen, die der Mann- und Lehnkammer entstandenen Kosten und Auslagen zu bezahlen und die nicht beigebrachte glaubhafte Designationem appertinentiarum feudalium vorzulegen. Dies zu erfüllen, war dem hierzu abgeschickten Mandatarius Caspar Anton Landau, Wachtmeister des hochfürstlich-münsterischen Kavallerieregiments, aufgetragen und von diesem erfüllt worden. Zeugen: Rat und Sekretär Georg Henrich Vorrath und Appellationskommissarius Martin Schmitz. Unterschriftsankündigung des bevollmächtigten Mandatarius Landau