Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. In unserer Datenschutzerklärung finden Sie weitere Informationen. Dort können Sie Ihre Cookie-Einstellungen jederzeit ändern.
Einziehung und Verwertung von Kulturgut in den besetzten Gebieten sowie von Eigentum rassisch, politisch und religiös Verfolgter.- Dokumentensammlung des Bundesamtes für äußere Restitution (Überstücke): Bd. 1
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Einziehung und Verwertung von Kulturgut in den besetzten Gebieten sowie von Eigentum rassisch, politisch und religiös Verfolgter.- Dokumentensammlung des Bundesamtes für äußere Restitution (Überstücke): Bd. 1
Bundesministerium der Finanzen >> B 126 Bundesministerium der Finanzen.- Abt. V Förderale Finanzbeziehungen, Staats- und Verfassungsrecht, Wiedergutmachung und Rückerstattung; Rechtsangelegenheiten, Historikerkommission >> V B Abwicklung der finanziellen Auswirkungen des Krieges einschließlich Wiedergutmachung und vermögenrechtliche Folgen der Vereinigung Deutschlands, Verwaltung von Kulturgut >> Wiedergutmachung und Rückerstattung (O 147 - O 148) >> Gesetzliche Vorschriften und Rechtsangelegenheiten bei Rückerstattungen (O 1480) >> Einziehung und Verwertung von Kulturgut in den besetzten Gebieten sowie von Eigentum rassisch, politisch und religiös Verfolgter.- Dokumentensammlung des Bundesamtes für äußere Restitution (Überstücke)
1961-1964
Enthält u.a.:
Inhaltsverzeichnis zur Dokumentensammlung der Treuhandverwaltung von Kulturgut (A - B, I)
Bericht über die Dokumentation des Bundesamtes für äußere Restitutionen und der Treuhandverwaltung von Kulturgut München betreffend Entziehungen in den ehemals vom Deutschen Reich besetzten Gebieten, 20. Juli 1961
Bundesministerium der Finanzen (BMF), 1947-
Aktenführende Organisationseinheit: VI A 4 (1964)