Anthon Hermann Schmidts, Richter und Gograf des Amts Werne im Stift Münster, bezeugt am 24. Juni 1688, dass vor ihm Helena Maria von Aldenbrügge, nachgelassene Witwe des Ernst Heinrich von Schillinck zu Buxfort erschien und angab, dass nach dem Tod ihres Ehemanns für ihre minderjährigen Kinder namens Johann Engelbert, Ernst Ludwig, Bernd Wilhelm, Clara Maria, Elisabeth Gertrud und Helena Catharina ein Vormund anzuordnen sei und dass sie ihren Bruder Johann Reinhard von Aldenbrügge als besagten Vormund ihrer Kinder bevollmächtige und diesen zugunsten ihres ältesten Sohnes Johann Engelbert mit den stift-werdenschen lehnrührigen Gütern belehnen lasse. Ankündigung des Gerichtssiegels der Stadt Werne und der Unterschrift des Gerichtsschreibers zu Werne (Notar Bernhard Dickmann). Reversal des Ernst Ludwig von Schillinck zu Buxfort vom 20. Januar 1721, in dem er seine Lehntreue bezeugt, dass ihn Theodor Thier, Abt der Klöster Werden und Helmstedt, mit den lehnrührigen Gütern Haus zum Großen Buxfort und dem Schemhof im Kirchspiel Selm nebst allem Zubehör in Mannesstatt belehnt habe. Der Reversalbrief wird durch den Spezialbevollmächtigten Lic. Johann Franz Contzen übergeben, der auch den Treueeid aussprechen wird. Zeugen: Dr. jur. Johann Wilhelm Mähler, stift-werdenscher Rat und Kanzleidirektor, und Ernst Josef Wasserfort, Juris Candidatus. Siegel- und Unterschriftsankündigung des Bevollmächtigten Contzen. Reversal des Friedrich Christian Freiherr von Sparr zu Greiffenberg, Herr zu Mengede, vom 27. Oktober 1730, in dem er seine Lehntreue bezeugt, dass ihm Benedikt von Geismar, Abt der Klöster Werden und Helmstedt, nach dem Absterben des Ernst Ludwig von Schilling zu Buxfort zugunsten seines minderjährigen ältesten Sohnes Otto von Schilling mit den lehnrührigen Gütern und Haus zum Großen Buxfort und dem Schemhof im Kirchspiel Selm nebst allem Zubehör in Mannesstatt belehnt habe. Der Reversalbrief wird durch den Spezialbevollmächtigten Notar Johann Wilhelm Vissing übergeben, der auch den Treueeid aussprechen wird. Zeugen: Franz Dietrich Freiherr von der Wenge zu Sevinghausen und Ernst Joseph Wasserfort, Juris Candidatus. Siegel- und Unterschriftsankündigung des Bevollmächtigten Vissing. Vollmacht des Friedrich Christian Freiherr von Sparr zu Greiffenberg, Herr zu Mengede, vom 5. Oktober 1730, in dem er den Notar Johann Wilhelm Vissings beauftragt, von Benedikt von Geismar, Abt der Klöster Werden und Helmstedt, die lehnrührigen Güter Haus zum Großen Buxfort und dem Schemhof im Kirchspiel Selm nebst allem Zubehör in Empfang zu nehmen, zugunsten des minderjährigen ältesten Sohnes seines verstorbenen Schwagers Ernst Ludwig von Schilling zu Buxfort. Siegel- und Unterschriftsankündigung des Ausstellers. (Notariell beglaubigte Abschrift eines Lehnbriefs): Hermann von Holten, Abt der Klöster Werden und Helmstedt, bezeugt am 19. November 1571, dass er Gerhard von Morrien zu Nordkirchen, fürstlich-münsterischer Erbmarschall, durch erbliche Auflassung des Laurentz von Fürstenberg, Drost zu Neheim, und Vorlage eines Kaufbriefs in Mannesstatt mit dem Großen Hause zu Buxfort und dem Schemhof im Kirchspiel Selm mit allem Zubehör belehnt habe. Zeugen: Alexander Kuchenbecker, Richter zu Werden, und Johann Hettermann genannt Munten, Bürgermeister zu Werden. Siegel- und Unterschriftsankündigung des Ausstellers