Erzbischof Gerhard von Mainz bekundet, daß Bischof Otto von Paderborn sich auf dem Provinzialkonzil beklagt, daß der Edle Godschalk von Plesse ihm und seinem Stift das Amt Hammenstede geraubt, trotzdem es doch dem Bischof Simon durch schiedsrichterliche Entscheidung zugesprochen sei, und befiehlt dem Propst von Eimbeck den Edlen von Plesse zur Rückgabe jenes Amtes anzuhalten.