Die sogenannte „Silberzwangsabgabe“
Das NS-Regime erließ am 21. Februar 1939 die „Dritte Anordnung aufgrund der Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden“. In München waren über 2 000 Personen gezwungen, ihre Wertgegenstände beim Leihamt in der Augustenstraße abzugeben. Heute bewahren sowohl das Münchner Stadtmuseum als auch das Bayerische Nationalmuseum Silbergegenstände, die aus dem Städtischen Leihamt stammen. Die Mitarbeitenden der Provenienzforschung versuchen seit mehreren Jahren, die ehemaligen Eigentümerinnen und Eigentümer dieser Objekte zu ermitteln. Lange Zeit ließen sich die Ankaufsverzeichnisnummern des Leihamts (AV-Nummern) nicht den Betroffenen zuordnen. Erst durch Aktenfunde in Münchner Archiven ist es nun möglich, die AV-Nummern der Objekte mit den Namen in Verbindung zu bringen. Einige Restitutionen, also Rückgaben an die rechtmäßigen Erbinnen und Erben, sind bereits erfolgt. Im Blogbeitrag des Jüdischen Museums München „Tante Olgas Silberleuchter“ wird ein solches Beispiel ausführlich beschrieben.